Alle neu zugewanderten Kinder, die die Schule Vonderort besuchen, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Deutschförderung. In den ersten zwei Jahren befinden sich diese Schüler/ innen in der Erstförderung. Sie besuchen teilweise den Regelunterricht und den Unterricht in der Sprachfördergruppe (Internationale Förderklasse IFK). Im Umfang von maximal zehn bis zwölf Unterrichtsstunden wöchentlich entwickeln die Schüler/ innen ihre Fähigkeiten in allen Lernbereichen: Sprechen, Schreiben, Lesen und Hörverstehen.
Im Rahmen der Erstförderung sollen die Kinder durch den Einsatz eines vielfältigen Lernangebotes und den Methoden des Kooperativen Lernens ihre sozialen und kommunikativen Kompetenzen erweitern. Das wichtigste Ziel dieser Förderung ist die schnelle Beherrschung der deutschen Sprache, die die Eingliederung in den Bildungsgang einer Schulform ermöglicht. Die Erstförderung kann abhängig von dem Leistungsstand des Kindes verkürzt oder um max. sechs Monate verlängert werden.
Nach der Erstförderung erhalten die Schüler/ innen eine Anschlussförderung. In dieser Phase werden die Sprachentwicklung sowie die fachlichen und sozialen Kompetenzen weiter ausgebaut. Die Anschlussförderung umfasst zwei bis drei Unterrichtsstunden wöchentlich und unterstützt die Kinder dabei, dem Fachunterricht folgen zu können. Das Ziel dieser Förderung ist in erster Linie der Erwerb von Bildungsabschlüssen.