Die Grundschule hat als die für alle gemeinsame Grundstufe des Bildungswesens auf der Grundlage des in der Landesverfassung und den Schulgesetzen vorgegebenen Bildungs- und Erziehungsauftrags die Aufgaben,
- alle Schüler/ innen unter Berücksichtigung ihrer individuellen Voraussetzungen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung, in den sozialen Verhaltensweisen sowie in ihren musischen und praktischen Fähigkeiten gleichermaßen umfassend zu fördern,
- grundlegende Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten in Inhalt und Form so zu vermitteln, dass sie den individuellen Lernmöglichkeiten und Erfahrungen der Kinder angepasst sind,
- durch fördernde und ermutigende Hilfe zu den systematischeren Formen des Lernens hinzuführen und damit die Grundlagen für die weitere Schullaufbahn zu schaffen,
- die Lernfreude der Schüler/ innen zu erhalten und weiter fördern.