Kosten- und Leistungsvergleich einer OGS-Betreuung (1) und der Betreuungsform „Schule von acht bis eins“
(1) Die OGS-Betreuung bis 16.00 Uhr beinhaltet folgende Leistungen:
- Breitgefächerte Angebote im Bereich des (angeleiteten) Freispiels (Sport- und Spielangebote, Bastelangebote etc.)
- Teilnahme am Mittagessen*
- Teilnahme an der Hausaufgabenbetreuung
- Ferienbetreuung mit Projekten und Ausflügen
- Kostenfreie AG-Teilnahme
* Die Kosten für das Mittagessen betragen zurzeit 2,90€ pro Mahlzeit und Kind.
Für Bezieher/ innen von Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern Zwei und Zwölf (SGB II & XII), dem Asylbewerbergesetz, dem Wohngeldgesetz und eines Zuschlages zum Kindergeld, können die Kosten der Mittagsverpflegung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabegesetzes gänzlich übernommen werden.
(2) Die Betreuungsform „Schule von acht bis eins“ (08:00 – 13.15 Uhr) beinhaltet folgende Leistungen:
- Die unter Punkt 1.1. aufgeführten Leistungen.
Elternbeitrag/ Kosten:
Seit dem 01.01.2020 erhebt die Stadt Bottrop einen gehaltsabhängigen Elternbeitrag für die Teilnahme an den beiden Betreuungsformen, der vom Fachbereich Jugend und Schule festgesetzt und eingezogen wird. Die Höhe des Elternbeitrags ist abhängig von der Höhe des Jahresbruttoeinkommens und von der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder im Haushalt der Erziehungsberechtigten.
Für die Offene Ganztagsschule bedeutet dies, dass Gebühren, je nach Einkommen, von monatlich 0 bis 92 € bezahlt werden müssen.
Für das Angebot „Schule von acht bis eins“ werden Gebühren zwischen 0 und 35 € fällig.