Der Paragraph 5 des Schulgesetzes von NRW empfiehlt ausdrücklich die Öffnung von Schule und die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern. Die pädagogische Arbeit und Handlungskompetenz aller an schulischer Arbeit beteiligter Personen (Lehrer/ innen, Eltern, Erzieher/ innen) wird bereichert durch den Kontakt zu außerschulischen Einrichtungen. Schüler/ innen wird durch außerschulische Lernorte und den Kontakt zu Experten außerhalb der Schule die Möglichkeit authentischer Wirklichkeitserfahrungen geboten. Diesen Realitätsbezug kann Unterricht im Klassenzimmer allein nicht herstellen.
Seit Jahren hat die Schule Vonderort ihre Türen für die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern geöffnet. Dazu zählen soziale und kulturelle Institutionen. Dabei wird sowohl der Kontakt zu Einrichtungen des näheren Schulumfeldes als auch die Einbindung überregionaler Bildungsangebote gesucht.